Die Existenz europäischer Grundrechte ist eine der beachtlichsten Leistungen internationaler Grundrechtsentwicklung. Der erste, hier anzuzeigende Teilband ist den Grund- und Menschenrechten im Rahmen des Europarats und der OSZE gewidmet sowie den Grundrechten der Europäischen Union. Zu diesem Teilband ist bereits der zweite Teilband VI/2 erschienen, der die europäischen und nationalen Grundrechtsräume und die universellen Menschenrechte behandelt.