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GZ 69/10-BK/10 vom 18. 10. 2010 (VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

BerufungskommissionVERSETZUNGENZfV 2011/231ZfV 2011, 144 Heft 1 v. 7.3.2011

BDG 1979: § 38 Abs 1 (Versetzung, Zuweisung einer dauernden Verwendung bei anderer Dienststelle, Projektarbeitsplatz, konkrete Aufgabenzuweisung, bloßer Hinweis auf Arbeitsplatzbeschreibung, schonendere Varianten)

AVG: § 66 Abs 2 (Zurückverweisung, mangelhafte Sachverhaltsfeststellungen)

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