Stmk GemeindeO: § 59 Abs 6 letzter Satz (Öffentlichkeit der Sitzungen; Vertraulichkeitsbeschluss, Verletzung; Sanktion; Ausschluss von weiteren Sitzungen in der Dauer von bis zu drei Monaten)
B-VG: Art 7 (Gleichheit; Verletzung durch nicht näher differenzierenden, generellen Ausschluss von Mitgliedern des Gemeinderates von dessen Sitzungen für einen Zeitraum bis zu drei Monaten wegen Verletzung der Vertraulichkeit; keine sachliche Rechtfertigung)