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VfGH 15. 6. 2010, V 15/10 (Baurecht, Raumordnung)

JudikaturVerfassungsgerichtsfhofZfV 2011/189ZfV 2011, 127 Heft 1 v. 7.3.2011

Oö ROG 1994: § 31 (Bebauungsplan; Durchführung der örtlichen Raumordnung)

§ 36 Abs 1 (Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan, verpflichtende Änderung, Voraussetzungen; Änderung der Rechtslage oder Erfordernis des Gemeinwohls)

§ 36 Abs 2 (ebenso; fakultative Änderung; soweit durch bei Planerlassung zu berücksichtigende öffentliche Interessen erfordert, kein Widerspruch zu Planungszielen der Gemeinde und keine Verletzung von Interessen Dritter; Erweiterung der Baufluchtlinien im Gebiet Alt-Urfahr-West; erweiterte Bebauungsmöglichkeit im Widerspruch zum Planungsziel der Vermeidung einer weiteren Verdichtung; Galerie)

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