MRK: Art 8 Abs 1 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Eingriff, Ehe bzw Vaterschaft zu österreichischen Staatsbürgern, Erwerbstätigkeit)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung, Kriterien; prekärer Aufenthalt aufgrund Asylantrages, ein einziges Asylverfahren von 14-jähriger Dauer, Überwiegen der persönlichen Interessen)