vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 30. 11. 2009, B 1095/09 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVfGHZfV 2010/1910ZfV 2010, 1118 Heft 6 v. 5.1.2011

VfGG: § 18 (Zurückstellen mangelhafter Eingaben zur Verbesserung, Verbesserungsfrist nicht verlängerbar)

VfGH 30. 11. 2009, B 1095/09

Die zur Mängelbehebung gesetzte Frist ist nicht verlängerbar, sodass die Säumnisfolgen auch dann eintreten, wenn innerhalb offener Frist ein Verlängerungsantrag gestellt wird (VfSlg 12.061/1989, 15.500/1999, 17.694/2005).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!