VStG: § 51e Abs 3 (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen von der Durchführung; Gründe; keine; Antrag auf Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen)
VwGH 23. 4. 2010, 2010/02/0026
In der Berufung hat der Bf die Einholung eines GA eines Kfz-technischen Amtssachverständigen beantragt. Daraus ist zu entnehmen, dass er die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt hat. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.