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VwGH 13. 4. 2010, 2010/18/0095 (Fremdenpolizei)

JudikaturVwGHZfV 2010/1690ZfV 2010, 1025 Heft 6 v. 5.1.2011

FPG: § 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Aufenthaltsehe; Absicht des Fremden entscheidend)

VwGH 13. 4. 2010, 2010/18/0095

Die Beschwerde wendet sich erkennbar gegen die Beweiswürdigung der belBeh und bringt dazu im Wesentlichen vor, die Ausführungen im angef B, wonach "Wiener sehr wohl zwischen dem Aussehen von dunkelhäutigen Jugoslawen und Menschen bengalischer Herkunft unterscheiden können", halte einer objektiven Überprüfung nicht stand. Die Ehe sei auch nicht für nichtig erklärt worden. Die Ehefrau habe selbst angegeben, den Bf aus Liebe geheiratet zu haben; dieser habe "sogar ein gemeinsames Bett" gekauft, die Ehefrau sei jedoch im November 2005 eine Beziehung zu einem österr Staatsbürger eingegangen. Daraus ergebe sich, dass zu Beginn der Ehe sehr wohl eine Lebensgemeinschaft bestanden habe.

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