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AsylGH 14. 4. 2010, C9 411009-2/2010 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturAsylGHZfV 2010/1248ZfV 2010, 787 Heft 5 v. 29.10.2010

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Versäumung der Beschwerdefrist durch Rechtsberater, Zurechnung des Verschuldens an Vertretenen)

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