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VwGH 16. 6. 2009, 2005/10/0107, 0190 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2010/1171ZfV 2010, 718 Heft 4 v. 3.9.2010

AVG: § 69 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme, neue Tatsachen oder Beweismittel; Irrtum in Gutachten oder neue Schlussfolgerungen kein Wiederaufnahmsgrund, wohl aber neue Befundergebnisse hinsichtlich der dem Sachverständigen erst nach Rechtskraft zur Kenntnis gelangten Tatsachen; Irrtum in EDV-Straßenkarte, "Programmfehler"; Verschulden des Wiederaufnahmewerbers)

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