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VwGH 18. 5. 2009, 2008/17/0225 (Justizverwaltung)

JudikaturVwGHZfV 2010/1107ZfV 2010, 692 Heft 4 v. 3.9.2010

GEG 1962: § 1 Abs 5 lit c idF BGBl I 2006/8 (amtswegige Einbringung in bürgerlichen Rechtssachen aller aus Amtsgeldern berichtigten Kosten, sofern sie von einer Partei zu ersetzen sind, darunter von Sachverständigengebühren)

§ 2 Abs 1 idF BGBl I 2001/131 (Kostenersatzpflicht; im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung hierüber, ist von dieser auszugehen, Haftung mehrerer ersatzpflichtiger Personen zur ungeteilten Hand)

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