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VwGH 28. 1. 2010, 2008/07/0142 (Bodenreform)

JudikaturVwGHZfV 2010/1036ZfV 2010, 656 Heft 4 v. 3.9.2010

Tir Güter- und SeilwegeLG 1970: § 2 Abs 1 (Einräumung eines Bringungsrechtes)

§ 11 Abs 1 (Abänderung oder Aufhebung eines Bringungsrechtes, wenn sich die Verhältnisse, die für die Einräumung maßgebend waren, geändert haben; Voraussetzungen; im Verfahren nach § 11 Abs 1 ist es unerheblich, ob sich die bestehende Bringungsanlage in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet)

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