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VwGH 28. 1. 2010, 2008/07/0079 (Bodenreform)

JudikaturVwGHZfV 2010/1034ZfV 2010, 656 Heft 4 v. 3.9.2010

Tir FlurverfassungsLG: § 6 Abs 1 lit b (Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Wege und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Bewilligung der Agrarbehörde ua neu errichtet werden)

§ 6 Abs 2 (Versagung der Bewilligung, wenn das geplante Vorhaben den Zusammenlegungs- bzw Flurbereinigungserfolg beeinträchtigen könnte)

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