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VwGH 28. 1. 2010, 2008/07/0033 (Bodenreform)

JudikaturVwGHZfV 2010/1032ZfV 2010, 654 Heft 4 v. 3.9.2010

Oö Flurverfassungs-LG: § 1 Abs 1 (gemeinsame Maßnahmen und Anlagen)

§ 15 Abs 1 (die Neuordnung des Zusammenlegungsgebietes ist die Festlegung der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, der neuen Flureinteilung sowie der dieser entsprechenden Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse)

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