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VwGH 16. 9. 2009, 2007/05/0290 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1017ZfV 2010, 644 Heft 4 v. 3.9.2010

Wr BauO: § 60 Abs 1 lit c (bewilligungspflichtige Maßnahmen; Durchbruch einer Feuermauer)

VwGH 16. 9. 2009, 2007/05/0290

Ein Durchbruch von Feuermauern stellt eine Änderung eines Gebäudes dar, welche von Einfluss auf die Feuersicherheit ist. Daher ist ein solcher Durchbruch gem § 60 Abs 1 lit c Wr BauO bewilligungspflichtig (VwGH 23. 3. 1999, 95/05/0283). Die Zustimmung der Eigentümer der Nachbarliegenschaften gem § 101 Abs 3 BauO ist eine Bewilligungsvoraussetzung; sie ersetzt die beh Bewilligung aber nicht (VwGH 24. 5. 1971, 1299/70). Abweisung.

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