ORF-G: § 4 Abs 5 (Programmauftrag; Objektivitätsgrundsatz bei Sendungsgestaltung; keine Verletzung durch Nichteinladung einer politischen Partei zu Diskussionsveranstaltungen zu aktuellem politischen Thema)
§ 4 Abs 6 (Programmauftrag; Unabhängigkeit; Pflicht der journalistischen oder programmgestaltenden Mitarbeiter; keine Verletzung durch Nichteinladung einer politischen Partei zu Diskussionsveranstaltungen zu aktuellem politischen Thema)