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VwGH 24. 11. 2009, 2009/21/0310 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/939ZfV 2010, 561 Heft 3 v. 5.8.2010

AVG: § 19 Abs 1 (Ladung; Personen deren Erscheinen nötig ist; behördliche Beurteilung; kein Erscheinen nötig wenn Zweck der Ladung auch auf anderem Weg erreichbar ist; Vorlage eines Schriftstückes)

VwGH 24. 11. 2009, 2009/21/0310

Das Erscheinen der geladenen Partei ist nicht "nötig" iSd § 19 Abs 1 AVG, wenn die Beh den mit der Ladung verfolgten Zweck auch auf andere Weise (etwa schriftlich oder fernmündlich) erreichen kann (VwGH 10. 9. 1999, 97/19/0592 = ZfVB 2000/2178). Nach der stRsp des VwGH obliegt die Beurteilung, ob zur Erreichung des mit einer Ladung verfolgten Zwecks ein Erscheinen des Geladenen nötig ist, oder ob dieser Zweck auch auf andere Weise erreicht werden kann, zwar grundsätzlich der Beh (zu Ladungen in Angelegenheiten nach dem FPG VwGH 17. 7. 2008, 2008/21/0055 = ZfVB 2009/631, und 2008/21/0386). Im Beschwerdefall freilich geht es gemäß dem im Ladungsbescheid umschriebenen Zweck allein um die Vorlage eines Schriftstückes ("schriftlicher Nach-

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