AVG: § 19 (Ladungsbescheid; hier: zur Verfolgung der in § 12 Abs 1 SMG umschriebenen gesundheitspolizeilichen Zwecke; Vorhandensein bestimmter Tatsachen im Zeitpunkt der Ladung ist Voraussetzung; Verdacht eines aktuellen Suchtmittelmissbrauches muss in bestimmter Dichte gegeben sein)
SMG: § 12 Abs 1 (Zuführung zur ärztlichen Begutachtung, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme besteht, dass eine Person Suchtgift missbraucht)