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VwGH 19. 11. 2009, 2008/07/0168 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/922ZfV 2010, 557 Heft 3 v. 5.8.2010

AVG: § 66 Abs 2 idF BGBl I 1998/158 (Behebung des angefochtenen Bescheides und Zurückverweisung der Angelegenheit an untergeordnete Beh, wenn Sachverhalt so mangelhaft ist, dass die Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich erscheint; hier: Zweckmäßigkeit einer mündlichen Verhandlung rechtfertigt Aufhebung nicht)

VwGH 19. 11. 2009, 2008/07/0168

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