ZustellG: § 7 Abs 1 (Zustellung, Mängel, Heilung mit Zugehen an den Empfänger; formeller Empfängerbegriff)
§ 9 Abs 1 idF vor BGBl I 2008/5 (Zustellungsbevollmächtigter)
§ 9 Abs 3 idF vor BGBl I 2008/5 (ebenso; Zustellungsbevollmächtigter als Empfänger zu bezeichnen; Zustellung an den Vertretenen an Stelle des Zustellungsbevollmächtigten, keine Heilung; Zugehen an den Bevollmächtigten kein Zugehen an den formellen Empfänger; hier zudem lediglich Kopie zugegangen)