VwGG: § 26 Abs 1 Z 3 (Beschwerdefrist; in den Fällen des Art 131 Abs 1 Z 3 B-VG beginnt Beschwerdefrist dann, wenn der Bescheid aufgrund der Verwaltungsvorschriften der zuständigen Landesregierung zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung, sonst mit dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Landesregierung von dem Bescheid Kenntnis erlangt hat)
VwGH 15. 10. 2009, 2009/09/0106