UVP-G 2000: § 17 Abs 1 (UVP, Genehmigung des Projekts; Schallimmissionen, Vergleich des zu erwartenden Schallimmissionspegels mit dem niedrigsten in diesem Bereich gemessenen Basispegel; elektromagnetische Felder, humanmedizinische Verträglichkeit, 100 µT [für 50 Hz-Felder] als Immissionsgrenzwert unbedenklich 380 kV Steiermarkleitung)