StbG: § 10 Abs 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, unter anderem ununterbrochener ordentlicher Hauptwohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren; Indizwirkung der polizeilichen An- und Abmeldung, Fehlen einer polizeilichen Meldung schließt Existenz des Hauptwohnsitzes aber nicht aus)
§ 10 Abs 4 Z 1 (Absehen von Wohnsitzdauer aus besonders berücksichtigungswürdigem Grund)