AlVG: § 8 Abs 2 (Arbeitsfähigkeit, ärztliche Untersuchung; kein Verlust des Arbeitslosengeldes aufgrund fehlender Zustimmung des Arbeitslosen zu einer Datenübertragung)
VwGH 18. 11. 2009, 2007/08/0242
Aufgrund des § 8 Abs 2 AlVG hat das AMS einen Arzt als Sachverständigen für die Untersuchung des Arbeitslosen heranzuziehen. Nur dann, wenn sich der Arbeitslose weigert, der Anordnung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, Folge zu leisten, kommt ein Verlust des Arbeitslosengeldes gem § 8 Abs 2 AlVG in Frage.