SVG: § 11 Abs 2 (Verlängerung der Pflichtversicherung aufgrund eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs)
§ 49 Abs 3 Z 7 (Entgelt, Ausnahmen; Vergütungen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt werden; Abgangsentschädigung; Urlaubsersatzleistung)