vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 15. 12. 2008, 2007/10/0272 (Sozialhilfe)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/826ZfV 2010, 522 Heft 3 v. 5.8.2010

Vlbg SozialhilfeG 1998: § 3 Abs 3 (Sozialhilfe; Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Vorarlberg)

§ 10 Abs 1 idF vor LGBl 2008/24 (Kostenersatz durch die unterhaltspflichtigen Angehörigen mit Ausnahme der Enkel und Großeltern)

Ländervereinbarung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe, Vlbg LGBl 1973/47: Art 5 Abs 2 lit g (nicht zu ersetzende Kosten sind ua jene dem Träger der Sozialhilfe erwachsenen Kosten, die er vom Hilfesuchenden oder einem Dritten [zB einem Angehörigen] ersetzt erhält; für diesen letzteren Ersatzanspruch ist das Recht des leistungserbringenden Trägers maßgebend; seine vorrangige Geltendmachung wird durch den grundsätzlichen Ersatzanspruch gegen einen Träger eines anderen Bundeslandes nach der Ländervereinbarung nicht gehindert)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!