MarkSchG: § 4 Abs 1 Z 3 (Registrierung, Ausschlussgründe; Zeichen ohne Unterscheidungskraft)
§ 4 Abs 1 Z 4 (Registrierung, Ausschlussgründe; Zeichen oder Angaben mit bloß beschreibendem Charakter; "Compressor Alert" im Sinne von "Kompressor Alarm" zu verstehen; mögliche Übersetzung des