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VwGH 24. 11. 2009, 2009/21/0088 (Fremdenpolizei)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/773ZfV 2010, 501 Heft 3 v. 5.8.2010

FPG: § 77 (gelindere Mittel; Voraussetzung; Sicherungsbedarf; keiner; keine Gefahr des Untertauchens, familiäre Integration; beharrliche Ausreiseverweigerung nicht maßgebend)

VwGH 24. 11. 2009, 2009/21/0088

Das Fehlen eines Sicherungsbedarfes schließt auch die Anwendung gelinderer Mittel aus (VwGH 28. 5. 2008, 2007/21/0246, mwH). Mit ihren Überlegungen vermag die belBeh einen derartigen Sicherungsbedarf, der die Anordnung des gelinderen Mittels erforderlich macht, nicht darzutun. Insbesondere vermag sie nicht aufzuzeigen, welchem konkreten Bedürfnis (iS einer Effektuierung der Abschiebung) damit Rechnung getragen werden solle; dass ein - zu verhinderndes - "Untertauchen" der Bf, die der Ladung für den 28. 1. 2009 Folge geleistet hatte, angesichts ihrer familiären Situation (gemeinsamer Haushalt mit dem unstrittig zur Niederlassung in Österr berechtigten Lebensgefährten und dem gemeinsamen dreijährigen Kind) nicht zu erwarten sei, hat die belBeh selbst zum Ausdruck gebracht. Aus dem Hinweis auf die "beharrliche Weigerung", der sich aus der Ausweisung ergebenden Ausreiseverpflichtung nachzukommen, ist für sich betrachtet in diesem Zusammenhang aber nichts zu gewinnen. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

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