FPG: § 60 Abs 2 Z 7 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Nachweis des Unterhaltes; keine Bewilligung nach dem AuslBG; Gefahr der Unterhaltsbeschaffung aus illegalen Quellen)
VwGH 9. 11. 2009, 2009/18/0392
Nach den - unbestrittenen - Feststellungen der belBeh kam dem Bf zwischen 26. 7. 1998 und 317.2000 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht aufgrund der Verordnung über die Regelung des Aufenthaltsrechts kriegsvertriebener Kosovo-Albaner und zwischen September 2002 und Februar 2004 ein solches aufgrund seines Asylantrages zu. Nach rechtskräftigem Abschluss seines Asylverfahrens ist der Bf jedoch unrechtmäßig im Bundesgebiet verblieben. Weiters blieb unbestritten, dass der Bf - ohne über einen Aufenthaltstitel oder eine Bewilligung nach dem AuslBG zu verfügen - diverse Beschäftigungsverhältnisse eingegangen ist und im Verfahren trotz Aufforderung mit Schreiben vom 30. 3. 2004 nicht angegeben hat, aus welchen Quellen er seinen Unterhalt finanziert.