NAG: § 8 Abs 2 Z 2 (Niederlassungsbewilligung - ausgenommen Erwerbstätigkeit)
§ 11 Abs 2 Z 3 (Voraussetzungen für die Ereilung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen eines alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutzes; sechsmonatige Krankenversicherung für einen auf 12 Monate auszustellenden Aufenthaltstitel, nicht ausreichend)