FPG: § 65 Abs 1 (Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes; Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit)
VwGH 24. 9. 2009, 2007/18/0331
1. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes weggefallen sind, hat nach der zum Zeitpunkt der beh Entscheidung maßgebenden Sach- und Rechtslage zu erfolgen. Hingegen ist in § 125 Abs 3 FPG nicht vorgesehen, dass Aufenthaltsverbote (auch) dann aufzuheben wären, wenn sie bei fiktiver Geltung des FPG im Zeitpunkt ihrer Verhängung nicht hätten erlassen werden dürfen (VwGH 19. 3. 2009, 2007/18/0126).