FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; österreichische Adoptivmutter; Antrag auf Erteilung einer humanitären Niederlassungsbewilligung; unrechtmäßiger Aufenthalt im Inland; kein schützenswertes Familienleben)
VwGH 9. 11. 2009, 2007/18/0202
1. Anhaltspunkte dafür, dass die österr Adoptivmutter der Bf ihr gemeinschaftsrechtliches Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen hat, ergeben sich weder aus der Beschwerde noch aus dem angef B.