BDG: § 68 Abs 1 (Erholungsurlaub, kalendermäßige Festlegung)
§ 69 (ebenso, Verfall, Ausnahme bei Unmöglichkeit des Urlaubsverbrauches aus dienstlichen Gründen; dienstliches Interesse an der Vermeidung des Anfalles von Überstunden)
VwGH 20. 11. 2009, 2009/12/0022