Reisegebührenvorschrift: § 22 Abs 1 (Zuteilungsgebühr für den Beamten bei einer Dienstzuteilung)
§ 39 Abs 1 idF BGBl I 2003/130 (monatliche Pauschalvergütung; Voraussetzungen)
§ 39 Abs 3 idF BGBl I 2003/130 (Pauschalvergütung nach Abs 1 entfällt für Zeiten, für die ein Gendarmeriebeamter Gebühren nach § 22 und 34 erhält)