NÖ BauO: § 23 Abs 2 (Baubewilligung, Nebenbedingungen; Auflagen zur Erfüllung der gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen; Überbauung einer Grundgrenze, Baubewilligung nur unter aufschiebender Bedingung der Vorlage eines Grundbuchsauszuges über die Vereinigung der betroffenen Grundstücke oder Grundstücksteile; Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung, Hinausschieben des Baubeginns)
VwGH 16. 9. 2009, 2008/05/0077