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VwGH 16. 9. 2009, 2007/05/0189 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/689ZfV 2010, 455 Heft 3 v. 5.8.2010

Wr BauO: § 60 Abs lit g (bewilligungspflichtige Vorhaben, Veränderungen der Höhenlage, soweit von Einfluss auf bestehende Bauwerke oder deren widmungsgemäße Verwendung; Geländeveränderung)

§ 62a Abs 1 Z 21 (bewilligungsfreie Vorhaben, anzeigefrei; Einfriedungen bis 2,50 m, soweit nicht gegen öffentliche Verkehrsflächen, Friedhöfe oder Grundflächen für öffentliche Zwecke)

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