Bgld BauG: § 23 Abs 1 (Widmungskonformität von Altbauten; Änderung von Bauten, die vor der Festlegung der Flächenwidmung bereits bestanden, Voraussetzungen; anwendbar für Bauten, die vor der Festlegung der Flächenwidmung rechtmäßig waren)
VwGH 16. 9. 2009, 2006/05/0053