AuslBG: § 2 Abs 2 (Beschäftigung; Verwendung in einem Abhängigkeitsverhältnis)
§ 32a (eine unselbstständige Tätigkeit von Ungarn in Österreich unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des AuslBG)
EGV: Art 39 (Arbeitnehmerfreiheit)
AuslBG: § 2 Abs 2 (Beschäftigung; Verwendung in einem Abhängigkeitsverhältnis)
§ 32a (eine unselbstständige Tätigkeit von Ungarn in Österreich unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des AuslBG)
EGV: Art 39 (Arbeitnehmerfreiheit)