AsylG 1997: § 7 (Asylgewährung, Voraussetzungen; Afghane, Verfolgungsgefahr nur im Fall der Rückkehr zusammen mit seiner österreichischen Ehefrau, Verneinung der Anerkennung als Flüchtling allein aufgrund der Verweigerung des Aufenthaltes für die österreichische Ehefrau durch Afghanistan)
§ 8 Abs 1 (subsidiärer Schutz, Voraussetzungen; prekäre Sicherheits- und Versorgungslage)