Der derzeit an der Universität Graz wirkende Prof. Storr und der an der Universität München wirkende Priv.-Doz. Schröder haben ein - deutsches - Allgemeines Verwaltungsrecht herausgebracht, das in seiner Kompaktheit beeindruckt. Es behandelt alles, was man sich in einem Allgemeinen Verwaltungsrecht erwartet: Die Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht, die Grundbegriffe der Verwaltungsorganisation, das subjektive öffentliche Recht, Verwaltungsakt und Allgemeinverfügung, Privatisierung, administrativer Rechtsschutz oder staatliche Ersatzleistungen. Dabei findet die verfassungsrechtliche Vorprägung des Verwaltungsrechts die in Deutschland seit jeher geläufige Abbildung. Weniger selbstverständlich ist bei einem deutschen Lehrbuch, dass das Unionsrecht erstens überhaupt und zweitens nicht in einem "aufgesetzten" Europarechts-Kapitel, sondern durchgängig und gegenstandsadäquat einbezogen wird.