BDG 1979: § 40 Abs 1 (einfache Verwendungsänderung, Verfügung mit Dienstauftrag, Abzug eines Exekutivbeamten vom Außendienst, Entfall von Nebengebühren, Feststellungsbescheid)
GZ 44/20-BK/09 vom 23. 12. 2009
Der Abzug des BW vom Außendienst stellte zweifellos eine Änderung in den Aufgaben an dessen ArbPl dar. Nach dem Wortlaut der Dienstanweisung ("mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf") lag auch keine nur vorübergehende Verwendungsänderung vor, da weder ein konkret terminisierter noch abstrakt umschriebener beabsichtigter Endzeitpunkt ihrer Wirksamkeit angeführt war.