B-VG: Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Ernennung von Notaren, Ausschluss von Bewerbern, die das 64. Lebensjahr vollendet oder deren Amtszeit in der letzten Notarstelle noch nicht sechs Jahre beträgt; Ablauf der sechsjährigen Frist während des VfGH-Verfahrens, Wegfall der Antragslegitimation; Wegfall der Betroffenheit)
NO: § 10 Abs 1 (Ernennung von Notaren; BMJ)