B-VG: Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Änderung der angefochtenen Bestimmung, keine unmittelbare Betroffenheit mehr; Zulassung zur Ausbildung fremder Hunde, Voraussetzungen; Ausbildung durch anerkannten kynologischen Verein; Antrag eines nicht anerkannten Vereins, Änderung der Verordnung, keine Anerkennung mehr vorgesehen)