SPG: § 53 Abs 3a (Auskunftsrecht der Sicherheitsbehörden; persönliche Daten von Telefon- und Internetnutzern; Auskunft durch Betreiber öffentlicher Telefondienste und sonstige Diensteanbieter)
SPG: § 53 Abs 3a (Auskunftsrecht der Sicherheitsbehörden; persönliche Daten von Telefon- und Internetnutzern; Auskunft durch Betreiber öffentlicher Telefondienste und sonstige Diensteanbieter)