Verletzung
VfGH 24. 2. 2009, B 1987/07
Verletzung der bf Salzburger GKK im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unparteilichkeit der Mitglieder des ihren Fall entscheidenden Tribunals iS des Art 6 EMRK durch Mitwirkung eines Angehörigen des Vertretungsorgans einer der beiden Verfahrensparteien in der Bundesschiedskommission als Berufungsbehörde.