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VfGH 24. 6. 2009, G 74/08 ua; V 385/08 ua (Berufliche Vertretung und freie Berufe)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2010/549ZfV 2010, 351 Heft 2 v. 5.5.2010

ÄrzteG 1998: § 65 (Einrichtung der Ärztekammern)

§ 66 (Wirkungskreis der Ärztekammern)

§ 68 (ordentliche Kammerangehörige, ordentlicher aktiver Arzt aus Ärzteliste ohne Bezug einer Alters- oder ständige Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds, Bezieher einer Alters- oder ständigen Invaliditätsversorgung, sofern sie fortlaufend Beiträge zum Wohlfahrtsfonds und die Kammerumlage entrichten)

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