ÄrzteG: § 49 (Disziplinarverfahren; Gefährdung des Standesansehens; kein Verstoß gegen Verbot der Doppelbestrafung)
VfGH 15. 6. 2009, B 1682/07
Das Bedenken des Bf, dass die Entscheidung des Disziplinarsenates gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoße, vermag der VfGH nicht zu teilen; dies aus folgenden Gründen: