AsylG 2005: § 34 Abs 1 (Familienverfahren im Inland, Antragstellung eines Familienangehörigen, von einem Fremden, dem der Status des Asylberechtigten zuerkannt worden ist, einem Fremden, dem der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt worden ist oder Familienangehöriger eines Asylwerbers, Antrag auf Gewährung desselben Schutzes)