AsylG 2005: § 17 Abs 3 (Verfahrensablauf, Anträge auf internationalen Schutz in Österreich nachgeborener Kinder von Asylwerbern im Familienverfahren, Einbringung auch bei Außenstelle, Zulassung, wenn das Verfahren der Ankerperson selbst zugelassen und noch nicht rechtskräftig entschieden ist)