ZDG: § 13 Abs 1 Z 2 (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; Harmonisierungspflicht)
VwGH 17. 7. 2009, 2008/11/0145